Hier können Sie sich unsere aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetztes (EStG) herunterladen:
Hier können Sie sich unseren aktuellen Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und / oder Gebäudereinigungsleistungen herunterladen:
Im Zuge des Mindestlohngesetz empfielt es sich, von seinen Dienstleistern eine Haftungsfreistellung einzuholen. Um diesen Weg zu erleichtern, stellen wir Ihnen hier ein vorausgefülltes Formular für Auftraggeber, sowie Auftragnehmer zur Verfügung, welches Sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen müssen.
Haftungsfreistellung Mindestlohngesetz - Für Auftraggeber
Haftungsfreistellung Mindestlohngesetz - Für Auftragnehmer
Bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns senden.